Die CDU/CSU-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags in den Bundestag eingebracht. „Dies ist ein wichtiger Baustein zur weiteren Förderung von Familien“, stellt unser CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Philipp Murmann fest.
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigt der Grundfreibetrag, und zwar von 8354 Euro auf 8472 Euro im laufenden Jahr und 2016 weiter auf 8652 Euro. Für Verheiratete im Splittingtarif gelten die doppelten Beträge. Nur für Einkünfte, die über diesem Existenzminimum liegen, wird Einkommensteuer fällig.
Das monatliche Kindergeld steigt 2015. Für die ersten beiden Kinder zahlt der Staat dann jeweils 188 Euro, für das dritte 194 Euro und für alle weiteren 219 Euro. Parallel zum Kindergeld steigt auch der Kinderfreibetrag, und zwar zunächst um 144 Euro auf 4512 Euro. 2016 folgt die Aufstockung auf 4608 Euro.
Alleinerziehende mussten lange auf eine spürbare steuerliche Besserstellung warten. 2015 wird der Entlastungsbetrag endlich erhöht, und zwar um 600 Euro auf 1908 Euro.